Unabhängig von der Herkunft ist Sprache ein wesentlicher Bestandteil von Bildung. Wir unterstützen die Kinder täglich indem Prozess der Sprachbildung. Ein Mensch nutzt Sprache, um Fragen zu stellen, Bedürfnisse und Wünsche auszudrücken, Freundschaften zu schließen, um sich der Welt mitzuteilen und mit anderen in einen Dialog zu treten. Somit ist Sprache ein Mittel, um sich die Welt zu erschließen. Wir sehen die Vielfalt der Sprachen in unserer Einrichtung als Reichtum an, aus dem wir schöpfen können. Durch die Sprache finden wir Zugang zu Kultur, Tradition und Denkweise unserer Kinder und Eltern.
Auch wir als Kindertagesstätte können jährlich einen Antrag bezüglich der Schwerpunkt-Kita nach § 32 Abs. 4 HKJGB beantragen. Darunter fallen vier verschiedene Förder- bzw. Verwendungszwecke.
Das Ziel dieser Förderung besteht darin, den in unserer Einrichtung bestehenden besonderen Bedarf zu begegnen, indem wir mit Hilfe der Fördermittel:
• die Sprachförderung der Kinder unterstützen,
• die Gesundheit, die sozialen, kulturellen und interkulturellen Kompetenzen der Kinder besonders fördern,
• die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 4 HKJGB weiter aufbauen bzw. vertiefen und/oder
• unsere Einrichtung im Sozialraum (erstmals/weiter/besser) vernetzen